Rechtliches
Bedingungen für Räumungen und Liquidationen
Stand: Juni 2026
Diese besonderen Bedingungen gelten für Dienstleistungen von Retro Hero im Bereich Haushaltsauflösungen, Wohnungs-, Haus-, Keller- und Industrieräumungen, Nachlass- und Todesfallräumungen sowie Geschäfts- und Gewerbeliquidationen. Sie ergänzen die im Einzelfall vereinbarte Offerte; bei Widersprüchen geht die schriftliche Offerte vor.
1. Leistungsumfang
1.1 Retro Hero erbringt Räumungs- und Entsorgungsleistungen mit besenreiner Übergabe. Eine Endreinigung ist nicht Bestandteil des Angebots. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Offerte.
1.2 Klassische Umzugs- und Zügeldienstleistungen sowie der Transport von Gegenständen, die im Eigentum der Kundschaft verbleiben sollen, sind nicht Bestandteil des Angebots.
1.3 Die Entsorgung erfolgt fachgerecht nach den geltenden schweizerischen Vorschriften über autorisierte Sammel- und Recyclingstellen.
2. Besichtigung und Offerte
2.1 Grundlage der Offerte ist in der Regel eine kostenlose Besichtigung vor Ort oder die von der Kundschaft bereitgestellten Angaben und Fotos. Die Offerte beruht auf dem dabei erkennbaren Umfang und Zustand des Räumungsguts.
2.2 Weicht der tatsächliche Aufwand erheblich von den der Offerte zugrunde liegenden Angaben ab – etwa durch deutlich grösseres Volumen, nicht angekündigte Gegenstände, erschwerten Zugang oder besondere Entsorgungskosten (z.B. Sonderabfall, Elektrogeräte, Sondermüll) –, ist Retro Hero berechtigt, die Offerte nach vorgängiger Information anzupassen.
3. Wertanrechnung
3.1 Verwertbare Gegenstände, die bei der Räumung anfallen, können von Retro Hero übernommen und weiterverwertet werden. Der von Retro Hero geschätzte Wert dieser Gegenstände wird gemäss Offerte an die Räumungskosten angerechnet (Wertanrechnung). Dieser Anrechnungsbetrag wird auf Grundlage der Beurteilung vor Ort in der Offerte verbindlich festgelegt.
3.2 Die Wertanrechnung ist eine Pauschale auf Basis einer Gesamteinschätzung. Die Kundschaft hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, falls einzelne Gegenstände später einen höheren Wiederverkaufserlös erzielen. Umgekehrt trägt Retro Hero das volle Risiko, falls sich Gegenstände als weniger werthaltig oder als unverkäuflich erweisen.
3.3 Die Wertanrechnung setzt voraus, dass Retro Hero die betreffenden Gegenstände im Rahmen des Auftrags übernehmen darf. Behält die Kundschaft einzelne werthaltige Gegenstände zurück, kann sich der Anrechnungsbetrag entsprechend reduzieren.
4. Eigentumsübergang am Räumungsgut
4.1 Mit Beginn der Räumung gehen alle im Räumungsobjekt verbleibenden, nicht ausdrücklich ausgenommenen Gegenstände in das Eigentum von Retro Hero über und können verwertet, gespendet oder entsorgt werden. Die Kundschaft bestätigt, dass sie zur Verfügung über sämtliche zu räumenden Gegenstände berechtigt ist.
4.2 Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, alle Gegenstände, die sie behalten möchte, vor Beginn der Räumung zu entfernen oder klar und nachweisbar als auszunehmen zu kennzeichnen. Nach Abschluss der Räumung bestehen diesbezüglich keine Ansprüche mehr.
5. Persönliche Dokumente und Fundgegenstände
Stösst Retro Hero im Rahmen der Räumung auf offensichtlich persönliche Dokumente (z.B. Ausweise, Urkunden, Fotos) oder erkennbare Wertgegenstände, werden diese nach Möglichkeit beiseitegelegt und der Kundschaft zur Verfügung gestellt. Eine systematische Durchsuchung oder eine Garantie für das Auffinden einzelner Gegenstände kann jedoch nicht übernommen werden. Die Eigenverantwortung der Kundschaft nach Ziffer 4.2 bleibt bestehen.
6. Termine, Zugang und Mitwirkung
6.1 Die Kundschaft stellt den ungehinderten Zugang zum Räumungsobjekt zum vereinbarten Termin sicher (Schlüssel, Parkmöglichkeit, Liftbenutzung, Strom soweit erforderlich).
6.2 Kann ein vereinbarter Termin von der Kundschaft nicht eingehalten werden, ist Retro Hero möglichst frühzeitig zu informieren. Für kurzfristig (innert 48 Stunden vor dem Termin) abgesagte Einsätze sowie für vergebliche Anfahrten zufolge fehlenden Zugangs kann ein angemessener Aufwandersatz verrechnet werden.
7. Haftung
7.1 Retro Hero führt die Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt aus und ist betrieblich haftpflichtversichert. Für nachweislich durch Retro Hero schuldhaft verursachte Schäden haftet Retro Hero im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Nicht gehaftet wird für bereits vorbestehende Schäden, für unvermeidbare Gebrauchsspuren bei der Räumung sowie für Schäden infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben der Kundschaft. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
8. Preise und Zahlung
8.1 Es gelten die in der Offerte genannten Preise. Sofern ausgewiesen, verstehen sich diese inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.2 Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, sofern in der Offerte oder auf der Rechnung keine andere Frist vereinbart wurde. Eine vereinbarte Wertanrechnung wird auf der Schlussabrechnung in Abzug gebracht.
8.3 Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundschaft ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt kann ein Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie ein angemessener Ersatz für Mahn- und Inkassoaufwand berechnet werden.
9. Datenschutz und Diskretion
Retro Hero behandelt insbesondere Nachlass- und Todesfallräumungen vertraulich. Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.